Allgemein:


  • Der Angelplatz darf nur mit gültiger Lizenz betreten werden, diese ist im Vorhinein im Gasthof zu lösen.
  • Der Angelplatz ist zu jeder Zeit sauber zu halten, Zigarettenstummel sind direkt zu entsorgen und dürfen nicht
  • auf den Boden geworfen werden.
  • Ein ,,freundlicher" Umgang mit anderen Anglern wird vorausgesetzt.
  • Anweisungen der Aufsichtsorgane sind ausnahmslos zu befolgen.
  • Bei groben Verstößen wird die Lizenz umgehend entzogen und der Angelplatz ist sofort zu verlassen

Grasluppteich:

  • Mindestschnurstärke: 0,35mm Monofil
  • Monofile Schlagschnüre ab 0,50mm sind erlaubt
  • Geflochtene Schnüre sind ausnahmslos verboten
  • Schonhakenpflicht (Microbarbed sind erlaubt)
  • Haken der Größe 1 und 2 sind verboten
  • Es dürfen nur Montagen gefischt werden, welche bei einem Schnurbruch das Blei freigeben
  • Bleie über 90gr sind verboten
  • Es darf ausschließlich vom eigenen Angelplatz angefüttert werden (Futtermengen können je nach
  • Wassertemperatur und Wasserqualität eingeschränkt bzw. ganz untersagt werden)
  • Futterboote sind nach Absprache gestattet
  • Offene Feuer sind strengstens verboten (Gaskocher gestattet)
  • Jeder Angler muss eine eigene Abhakmatte / Cradle und einen Unterfangkescher (mind. 90cm Einlauf)
  • mitführen. (Maximal 2 Angler dürfen sich diese teilen)
  • Alle Fische sind sorgfältig zu behandeln und müssen schnellstmöglich wieder zurückgesetzt werden
  • Ein hältern der Fische ist strengstens untersagt
  • Klinikum zur Wundversorgung ist verpflichtend mitzuführen und anzuwenden
  • Fische dürfen ausschließlich hockend über der Abhakmatte fotografiert werden
  • Die Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
  • Bei übermäßigem Alkoholgenuss ist das Angeln einzustellen, anderenfalls wird die Lizenz entzogen

Muhrenteich:

  • Mindestschnurstärke: 0.35mm Monofil
  • Monofile Schlagschnüre ab 0,50mm sind erlaubt
  • Geflochtene Hauptschnüre sind nur beim Wallerfischen mit entsprechendem Gerät gestattet
  • Schonhakenpflicht (Microbarbed sind erlaubt)
  • Haken der Größe 1 und 2 sind verboten
  • Es dürfen nur Montagen gefischt werden, welche bei einem Schnurbruch das Blei freigeben
  • Futterboote sind gestattet
  • Boote und Luftmatratzen sind strengstens verboten (schwimmen und baden sind ebenfalls untersagt)
  • Offene Feuer sind ausnahmslos in den dafür bereitgestellten Feuerschalen gestattet
  • Jeder Angler muss eine eigene Abhakmatte / Cradle und einen Unterfangkescher (mind. 90cm Einlauf)
  • mitführen. (Maximal 2 Angler dürfen sich diese teilen)
  • Alle Fische sind sorgfältig zu behandeln und müssen schnellstmöglich wieder zurückgesetzt werden
  • Ein hältern der Fische (Setzkescher, Wiegeschlinge, Karpfensäcke) ist strengstens untersagt
  • Klinikum zur Wundversorgung ist verpflichtend mitzuführen und anzuwenden
  • Fische dürfen ausschließlich hockend über der Abhakmatte fotografiert werden
  • Fische über 25kg sind im Wasser abzuhaken und zu behandeln
  • Die Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
  • Bei übermäßigem Alkoholgenuss ist das Angeln einzustellen, anderenfalls wird die Lizenz entzogen