Allgemein:
- Der Angelplatz darf nur mit gültiger Lizenz betreten werden, diese ist im Vorhinein im Gasthof zu lösen.
- Der Angelplatz ist zu jeder Zeit sauber zu halten, Zigarettenstummel sind direkt zu entsorgen und dürfen nicht
- auf den Boden geworfen werden.
- Ein ,,freundlicher" Umgang mit anderen Anglern wird vorausgesetzt.
- Anweisungen der Aufsichtsorgane sind ausnahmslos zu befolgen.
- Bei groben Verstößen wird die Lizenz umgehend entzogen und der Angelplatz ist sofort zu verlassen
Grasluppteich:
- Mindestschnurstärke: 0,35mm Monofil
- Monofile Schlagschnüre ab 0,50mm sind erlaubt
- Geflochtene Schnüre sind ausnahmslos verboten
- Schonhakenpflicht (Microbarbed sind erlaubt)
- Haken der Größe 1 und 2 sind verboten
- Es dürfen nur Montagen gefischt werden, welche bei einem Schnurbruch das Blei freigeben
- Bleie über 90gr sind verboten
- Es darf ausschließlich vom eigenen Angelplatz angefüttert werden (Futtermengen können je nach
- Wassertemperatur und Wasserqualität eingeschränkt bzw. ganz untersagt werden)
- Futterboote sind nach Absprache gestattet
- Offene Feuer sind strengstens verboten (Gaskocher gestattet)
- Jeder Angler muss eine eigene Abhakmatte / Cradle und einen Unterfangkescher (mind. 90cm Einlauf)
- mitführen. (Maximal 2 Angler dürfen sich diese teilen)
- Alle Fische sind sorgfältig zu behandeln und müssen schnellstmöglich wieder zurückgesetzt werden
- Ein hältern der Fische ist strengstens untersagt
- Klinikum zur Wundversorgung ist verpflichtend mitzuführen und anzuwenden
- Fische dürfen ausschließlich hockend über der Abhakmatte fotografiert werden
- Die Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
- Bei übermäßigem Alkoholgenuss ist das Angeln einzustellen, anderenfalls wird die Lizenz entzogen
Muhrenteich:
- Mindestschnurstärke: 0.35mm Monofil
- Monofile Schlagschnüre ab 0,50mm sind erlaubt
- Geflochtene Hauptschnüre sind nur beim Wallerfischen mit entsprechendem Gerät gestattet
- Schonhakenpflicht (Microbarbed sind erlaubt)
- Haken der Größe 1 und 2 sind verboten
- Es dürfen nur Montagen gefischt werden, welche bei einem Schnurbruch das Blei freigeben
- Futterboote sind gestattet
- Boote und Luftmatratzen sind strengstens verboten (schwimmen und baden sind ebenfalls untersagt)
- Offene Feuer sind ausnahmslos in den dafür bereitgestellten Feuerschalen gestattet
- Jeder Angler muss eine eigene Abhakmatte / Cradle und einen Unterfangkescher (mind. 90cm Einlauf)
- mitführen. (Maximal 2 Angler dürfen sich diese teilen)
- Alle Fische sind sorgfältig zu behandeln und müssen schnellstmöglich wieder zurückgesetzt werden
- Ein hältern der Fische (Setzkescher, Wiegeschlinge, Karpfensäcke) ist strengstens untersagt
- Klinikum zur Wundversorgung ist verpflichtend mitzuführen und anzuwenden
- Fische dürfen ausschließlich hockend über der Abhakmatte fotografiert werden
- Fische über 25kg sind im Wasser abzuhaken und zu behandeln
- Die Ruten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
- Bei übermäßigem Alkoholgenuss ist das Angeln einzustellen, anderenfalls wird die Lizenz entzogen